Hörgeräte – Hörhilfen für mehr Lebensqualität
Musik, Vogelzwitschern, die Stimmen und das Lachen der Lieblingsmenschen – jeden Tag nehmen wir eine Vielzahl schöner Geräusche wahr. Ein vermindertes Hörvermögen führt dazu, dass wir diese Geräusche nicht mehr hören können. In Gesprächen verstehen wir nicht mehr, was die anderen Menschen sagen, und in möglichen Gefahrensituationen nehmen wir wichtige Warnsignale womöglich nicht rechtzeitig wahr.
Hörgeräte helfen Menschen, die unter Hörverlust und Schwerhörigkeit leiden, ihre Umwelt akustisch besser wahrzunehmen und damit ihre Lebensqualität zu steigern. Es gibt viele verschiedene Arten und Ausführungen von Hörhilfen für jede Hörsituation. So kann ein Hörgeräteträger wieder voll und ganz auf sein Hörgefühl zählen. Hier weiterlesen...
Wie funktionieren Hörgeräte?
Obwohl sich viele Hörsysteme in ihrer Optik und ihrer Leistung unterscheiden, besitzen sie im Prinzip alle den gleichen Aufbau: Ein Hörapparat besteht aus mindestens einem Mikrofon, einem digitalen oder analogen Verstärker und einem Lautsprecher. Darüber hinaus verfügt eine Hörhilfe über einen Schallschlauch oder ein Röhrchen.
Das Mikrofon empfängt die Schallwellen aus der Umgebung und wandelt diese in elektrische Impulse um. Diese analysiert und verarbeitet der kleine Prozessorchip in den Hörgeräten. Im nächsten Schritt werden die Signale, je nachdem wie stark der Hörverlust ist, verstärkt. Danach werden sie über den Lautsprecher des Hörgeräts wieder in Schall umgewandelt und schließlich in den Gehörgang geführt. Durch den Hörverstärker kann der Träger die Geräusche in seiner Umgebung wieder wahrnehmen.
Welche Hörhilfen gibt es?
Hörgerät ist nicht gleich Hörgerät. Es gibt viele verschiedene Modelle und Ausführungen, die je nach Hörgerätehersteller variieren. Im Folgenden stellen wir Ihnen die gängigsten Hörsysteme vor:

Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO)
HdO-Hörgeräte zeichnen sich dadurch aus, dass sie hinter dem Ohr des Nutzers getragen werden. Sie sind über einen Schallschlauch mit einem Ohrpassstück (Otoplastik) verbunden. Diese Ohrpasstücke werden individuell angefertigt, sodass sie dem Nutzer die perfekte Anpassung und besonders viel Komfort beim Tragen bieten. Die Verwendung von HDO-Hörsystemen empfiehlt sich sowohl bei leichtem als auch bei starkem Hörverlust.

In-dem-Ohr-Geräte (IdO)
Die IdO-Hörgeräte haben ihren Platz entweder in der Ohrmuschel oder direkt im Gehörgang. Der Vorteil dieses Hörsystems: Die Otoplastiken sind klein und dezent. Das macht IdO-Geräte zu sehr unauffälligen Hörhilfen. Diese Hörsysteme eigenen sich am besten bei einem leichten oder einem mittelschweren Hörverlust.
Brauche ich ein Hörgerät?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass ihr Hörvermögen nachlässt, sollten sie einen Hörtest in Erwägung ziehen. Bei diesem wird ihr Gehör mit verschiedenen Tönen, Frequenzen und Lautstärken getestet. Sie können einen Hörtest für eine erste Tendenz auch online abhalten. Für ein exaktes Ergebnis sollten sie jedoch einen Arzt oder Hörgeräteakustiker aufsuchen.
Wenn sich ihr Verdacht bestätigt, ist ihr nächster Anlaufpunkt der HNO-Arzt. Von ihm erhalten sie nach der Untersuchung eine Verordnung für Hörgeräte. Diese sichert Ihre Versorgung mit Hörsystemen für sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit haben Sie erneut die Berechtigung eine Zuzahlung zu erhalten.
Hörschutz ist wichtig!
Für ein gesundes Hörvermögen können Sie selbst vorsorgen. Im Gegensatz zum Auge kann das Ohr nicht einfach geschlossen werden und ist Geräuschen und Lärm dauernd ausgesetzt. Zum Schutz des Gehörs gibt es viele Maßnahmen, die sie ergreifen können:
- Fernseher, MP3-Player und ähnliche Geräte nicht zu laut drehen
- Die Anzahl von Geräuschquellen wenn möglich reduzieren
- Geräte kaufen, die eine geringe Dezibel Angabe haben
- In sehr lauten Umgebungen Gehörschutz tragen
- Im Zweifelsfall bei Lärm die Ohren mit den Händen schützen
Mit diesen Maßnahmen beugen sie Beschädigungen des Gehörgangs und des Trommelfells vor. Sehr laute Beschallung erhöht das Risiko für einen Hörsturz oder Tinnitus und im schlimmsten Fall den vollständigen Hörverlust.
Zahlen Krankenkassen für Hörgeräte?
Die Krankenkassen zahlen seit dem 01. November des Jahres 2013 einen höheren Beitrag für Hörgeräte. Die tatsächliche Höhe der Kostenübernahme hängt von der Krankenkasse ab. Für gesetzlich Krankenversicherte gilt ein Festbetrag von bis zu 784,94 Euro. Kosten für teurere Geräte müssen in der Regel selbst übernommen werden.
Generell besteht ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörhilfen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Zusätzlich übernehmen die Krankenkassen weitere Kosten, die durch Beratung, Programmierung, Anpassung und notwendige Reparaturen entstehen. Das zur Verfügung gestellte Gerät muss dem aktuellen Technikstand entsprechen und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Digitale Signalverarbeitung
- Mindestens 4 Kanäle
- Unterdrückung der Rückkopplung
- Unterdrückung von Störschall
- Mindestens 3 voreingestellte Hörprogramme
- Verstärkungsleistung >75 dB bei an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
- Verstärkungsleistung >25 - >75 dB bei leichter bis mittelschwerem Hörverlust
- Ausreichende Verstärkungsreserve von 10 – 15 dB
Bei Privatversicherten ergeben sich die Zuzahlung und der Eigenanteil aus der individuellen Vereinbarung im Vertrag mit der Krankenkasse selbst. Das Hörgerät zählt zu den sogenannten Sachleistungen oder Hilfsmitteln.
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