Falscher Pflegegrad - wie Sie Widerspruch einlegen können

Fast ein Drittel aller Antragsteller erhalten von den Pflegekassen nicht die Leistungen, die ihnen eigentlich rechtlich zustehen. Eine falsche Bewertung der Pflegebedürftigkeit kann viele Ursachen haben, umso wichtiger ist es, schnell zu handeln und eine neuerliche Begutachtung zu erzwingen.

Sie können gegen die Entscheidung Ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht in den richtigen Pflegegrad eingeteilt wurden. Wichtig: Der Widerspruch gegen die Entscheidung Ihrer Pflegekasse muss innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Einstufung erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie kurz mitteilen, dass Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Sofern der Mitteilung der Pflegekasse kein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beilag – sollten Sie privat versichert sein, begutachtet der Medicproof –, bitten Sie außerdem um Akteneinsicht. Das macht die Fehleinschätzung der Pflegekasse für Sie nachvollziehbarer. Zur besseren Nachweisbarkeit der Frist sollten Sie den Brief sicherheitshalber per Einschreiben verschicken.

Falsche Einstufung detailliert begründen

Die eigentliche Begründung für Ihren Widerspruch kann bis zu einem Monat später erfolgen. Wenn Sie ein Pflegetagebuch geführt haben, können Sie die Angaben aus dem Gutachten mit Ihren Aufzeichnungen vergleichen und so Fehler in der Einschätzung der Gutachters klar belegen. Verfassen Sie in der Begründung einen ausführlichen Bericht mit möglichst genauen Angaben zu Abweichungen des Gutachtens vom tatsächlichen Pflegebedarf.

Wird Ihrem Widerspruch durch die Pflegekasse stattgegeben, findet eine erneute Begutachtung durch den MDK oder Medicproof statt. Auf diesen Besuch sollten Sie sich besonders gut vorbereiten. Über die Einstufung in einen höheren Pflegegrad entscheidet mitunter nur ein einziger Punkt. Kommt auch der zweite Gutachter zu keinem anderen Ergebnis, bleibt Ihnen nur noch das Sozialgericht. Zwar ist die Klage kostenlos, größere Aussichten auf Erfolg haben Sie jedoch vor allem mit Hilfe eines Anwalts und eines Pflegesachverständigen.

Quelle: SANIMED Treppenlifte

Autor: Matthias Protzel
Matthias Protzel
Viele unserer Blogbeiträge stammen aus der Feder des selbstständigen Hamburger Autoren Matthias Protzel, der einst seinen Zivildienst beim Rettungsdienst des Roten Kreuzes absolvierte und sich seitdem ein aktives Interesse an medizinischen Themen bewahrt hat. Heute bietet er als Freelancer „Northern Blue" professionelle Texte aller Art an und schreibt im Auftrag von Medicalcorner24 über verschiedenste Gesundheitsthemen.